Ährensold

"Es gibt keine Gratismahlzeiten" (Milton Friedman)

Um den Bürgern in unsicheren Zeiten Sicherheit zu geben und ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen, kann jeder deutsche Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie Einwanderer (ab 18 Jahre), die nach § 23 SGB XII Anrecht auf Sozialhilfe haben, einen "Ährensold" (bedingtes Grundeinkommen) in Höhe 1.200,00 € erhalten. Die Jobcenter bieten den Kunden hierzu ganz einfach reguläre Arbeitsverträge mit einem Stundensatz von 12,00 bis 15,00 € und einer festgesetzten Stundenzahl von monatlich mindestens etwa 80 - 100 Stunden an. Die Pflicht zur Annahme solcher Jobangebote gilt bis zum 63. Lebensjahr. Für die aus diesem Ährensold/Grundeinkommen erzielten Einahmen müssen die Beschäftigten kein Sozialversicherungsbeiträge und Steuern entrichten. Die Ährenamtler dürfen ausschließlich in öffentlichen -  sprich staatlichen - Einrichtungen eingesetzt werden. Wenn Angesprochene diese Verträge unbegründet ablehnen, greifen die üblichen Sanktionen. Bei Verheirateten wird dem Ehepartner eine Mindeststundenzahl von 25 Stunden zugesichert (300,00 - 375,00 €). Menschen, die nicht arbeitsfähig sind sowie Personen ab 63/65 Jahren wird der ALG II-Satz auf 600,00 € während der Dauer der Arbeitunsfähigkeit erhöht. Hat ein Ehepartner/Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, so werden die Einkünfte hierauf nicht angerechnet. Damit die Arbeitsaufnahme interessant wird, soll der Ährensold soll ca. x % über den jeweils geltenden Tarifverträgen liegen.)

Alle anderen staatlichen Transferleistungen und Steuervergünstigungen außer dem Kindergeld (in Höhe von 250,00 € pro Kind) entfallen im Gegenzug für diesen "Ährensold"/"KommJob?"-Angebot (Auch der Kinderfreibetrag!). Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gezahlt. Wer zusätzlich Geld braucht, kann sich gerne noch zusätzliche Arbeit besorgen. Die Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen haben, die Erwerbssuchenden stärker als bisher bei der Jobsuche und Qualifizierung zu unterstützen.


Der Ährensold (= "bedingte Grundeinkommen") soll eine Alternative zu einem "bedingungslosen Grundeinkommen" das noch erhebliche  konzeptionelle Schwächen hat und auch derzeit politisch nicht durchsetzbar ist, da viele Menschen, die im aktiven Arbeitsprozess stehen, es nicht einsehen, dass "Staatsgeld für lau" vergeben wird. Zudem sind keine weiteren Privilegien mit diesem Ährensold verbunden.


"Dass die Forderung nach dem Grundeinkommen in unterschiedlichen politischen Lagern (von der FDP über die CDU und die Bündnisgrünen bis zur Linkspartei) Resonanz findet, liegt vermutlich daran, dass es Gerechtigkeitsvorstellungen eines utopischen Sozialismus mit bürgerlichen Gleichheitsidealen und aus Sicht neoliberaler Ökonomen bewährten Funktionselementen der Marktökonomie verbindet." Christoph Butterwegge


Und es ist durchaus auch legitim, dass arbeitsfähige Empfänger von Transferleistungen drei bis vier Stunden pro Tag ihrer Zeit als Gegenleistung für das Gemeinwesen aufbringen und arbeiten. Das sind maximal 120 bis 48 Stunden pro Monat. Bei einem Grundeinkommen von etwa 1.200,00 € wäre das ein Stundensatz von 10,00 € - 25,00 €. Da kann angesichts der geringen Qualifikation von vielen, die einen Anspruch auf das Geld hätten, keiner meckern. So viel muss ein (kleiner) Selbstständiger oder Freiberufler erst einmal verdienen. Von Arbeitnehmern ganz zu schweigen. Es wäre praktisch die Zwanzig-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. (Rentner 5 bis 7 Stunden, anteilig der Höhe ders aufgestockten Ährensolds. Details hierzu folgen.) Durch die höheren Löhne sollen die in der Vergangenheit mittels Hartz IV bestohlenen Arbeiter und Angestellten teilweise entschädigt werden.

*****

Einsatzfelder der "Ährensöldner"

Ährensöldner arbeiten wöchentlich 20 bis 33 Stunden "Gemeinwesenarbeit" in staatlich-öffentlichen Einrichtungen (Hospize, Kindergärten, Schulen und Kränkenhäuser, Einrichtungen der offenen Jugendhilfe, Museen, Einrichtungen der Justiz, etc). Anbieter (Arbeitgeber) wären Städte, Kreise, Bezirksregierungen, Landschaftsverbände sowie Bund und Länder).

Um möglichem Lohndumping vorzubeugen, müssen Ährensöldner, die z. B. an Volkshochschulen als Dozenten eingesetzt werden (können), auch die VHS-Tarife erhalten (ab ca. 25,00 €). Generell müssen die tariflichen Stundenlöhne im jeweiligen Einsatzbereich/Sektor gezahlt werden, um Lohndumping zu vermeiden. Das unterscheidet den Ährensold auch vom solidarische Grundeinkommen der SPD. Für viele ist bereits ein Stundenlohn von 10,00 € so lecker wie ein Mon Chéri. Wer kann dazu schon "Nein" sagen?

Die Kommunen, Bund oder Länder gründen einfach Servicegesellschaften und stellen die ALG II-Bezieher zu oben genannten Bedingungen ein. Wer eine zumutbare Anstellung ablehnt, dem können Gelder (in Höhe der abgelehnten/nicht geleisteten Stunden bis zu maximal 40 Stunden pro Monat) gestrichen werden, so dass er/sie im schlimmsten Fall nur den aktuellen Hartz IV-Satz erhält.

Die Zeiten für die jährlich zu leistenden circa 960 Stunden können nach persönlicher Absprache mit dem Sachbarbeiter/Fallmanager individuell festgelegt werden. Für jede selbstverschuldet (unentschuldigt) nicht geleistete Stunde werden bei der nächsten Berechnung 15,00 - 20,00 Euro vom Grundgeld abgezogen.


Berufs- und Qualifikationsschutz garantieren.


Natürlich müssten die Arbeitsvermittler beziehungsweise Betreuer/Fallmanager die Menschen an dem jeweils "richtigen" bzw. "angemessenen" Platz einsetzen, so dass nicht das Gefühl entsteht, sie müssten Zwangsarbeit leisten. "Aus diesen Gründen muss der Berufs- und Qualifikationsschutz wieder im Sozialgesetzbuch verankert werden."

Eine Frage wird bei der ganzen Diskussion nicht beantwortet. Viele Menschen sind einfach nicht reif, um mit der mit dem Grundgeld verbunde Freiheit und Verantwortung für ihre "sinnvolle" persönliche Entwicklung selbstbestimmt und souverän umzugehen. Außerdem sind sie für viele Tätigkeiten (nicht mehr) zu gebrauchen, weil sie einfach irgendwie "kaputt" sind und schwer in den Arbeitsprozess zu integrieren sind. Sie haben laut Amtsdeutsch "multiple Vermittlungshemmnisse". Gerade zum Platzfegen oder zum Müllsortieren oder für einfache Helfertätigkeiten reicht es noch. Doch keine Angst, eine Integration in den Arbeitsmarkt ist auch hier alles nur eine Frage der Motivation, die fachlich geschultes Personal übernimmt.

Aber was macht man mit denen, die "erhebliche multiple Vermittlungshemmnisse" haben, sprich: bei denen es erhebliche Anstrengungen erfordert, sie zu einem (arbeits-/leistungsfähigen) Menschen (aus-) zu bilden, so wie man ihn sich idealtypisch vorstellt? Sind es diese Anstrengungen "wert" und kann man das hierfür aufgewendete Geld nicht an anderer Stelle sinnvoller/effizienter einsetzen? Denn macht man überhaupt aus einem Nachttopf ein Mokkatässchen? Oder ist das nicht letzten Endes ein zu hoher Aufwand?

Neben den hier aufgeführten Finanzierungsvorschlägen gäbe es im Verwaltungsbereich eine Menge Einsparpotenzial, indem man einfach die Mitarbeiter in den Argen in anderen Verwaltungsbereichen (wieder) einsetzt und nur einige qualifizierte und kompetente Arbeitsvermittler (circa 10 bis 20% des bisherigen Personals) als Kernbelegschaft behält. Zudem würden eine Menge Bürokratieaufwand in Form von Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften entfallen. Außerdem könnte das Geld das bislang den Trägern von 1-€-Jobs gezahlt würde, direkt in die Löhne der "Staatsjobber" umgeleitet werden.

Zudem würden auf durch die Einführung dieses Ährensold eine Menge Klagen vor den Verwaltungsgerichten überflüssig werden, was die dort tätigen Richterinnen und Richter sehr freuen würde.

In der Landwirtschaft würden eine Menge Subventionen wegfallen, was ja auch die FDP freuen würde, die sich ja vehement für den Abbau von Subventionen einsetzt. Das so gesparte Geld kann dann für sinnvollere Zwecke eingesetzt werden. Viele Bauern könnten überdies ihre unrentable Milchproduktion einstellen und sich in der so gewonnenen Zeit ausschließlich der Pflege der Landschaft widmen.

Lebenmitteltafeln oder Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern oder Suppen-/Armenküchen würden auch überflüssig oder könnten in für jedermann zugänglichen (und bezahlbaren) "Volksküchen" umgewandelt werden und so vornehmlich Frauen, die in den Familien ja häuptsächlich für die Zubereitung der Mahlzeiten zuständig sind, von dieser Hausarbeit entlastet werden und ihnen auch der Einstieg in das Erwerbsleben erleichtert wird. Ist das nicht schön?

Von dem "Ährensold" profitieren besonders die Kommunen, da keine Einnahmeausfälle durch Vergünstigungen für (z. B.) Sozialpassinhaber entstehen. Durch Einsatzmöglichkeiten der Grundgeldbezieher könnten der Betrieb von öffentlichen Einrichtungen wie etwa Bädern, Bibliotheken oder Museen, die angesichts der Finanzkrise/Verschuldung von der Schließung bedrohten wären, aufrecht erhielten werden. Oder es wären (Bauhelfer-)Tätigkeiten bei Renovierungen und Sanierungen öffentlicher Infrastruktureinrichtungen denkbar. Durch die mit dem Ährensold verbundene "Bildungspflicht" könnten auch öffentliche (Weiterbildungs-)Einrichtungen stärker ausgelastet und staatliche Infrastrukturen gestärkt sowie Arbeitsplätze für ErzieherInnen und PädagogInnen geschaffen werden. Ebenfalls würden im Bildungssektor Gelder frei, da ja das BAFöG wegfiele, weil Student/innen in den Semesterferien arbeiten könnten. Und Studiengebühren könnte nunmehr auch jeder Student selbst aufbringen.


"30 Prozent mehr Gehalt? Nee, ich will mindestens ein Viertel."

Horst Szymaniak, Ex-Fußballer


Mögliche alternative Namen für den Ährensold wären:

  • Bedingtes Grundeinkommen/Grundgeld;
  • KommJob;
  • Grundsicherung;
  • Job2.0/3.0
  • New Deal 2.0
  • Job 3000
  • Staatliche Stelleninitiative StaSi (mit IMs (= Integrierte Menschen/Mitarbeiter))
  • Staatssicherung mit IMs = (in den Arbeitsmarkt) Integrierte Menschen/Mitarbeiter; das ist ja schon jetzt die bisherige Absicht/Funktion von Hartz IV. Man könnte auch von "Stasi - The Next Generation" sprechen.

Faszinierend, nicht wahr? Und noch etwas Gutes hat dieser Ährensold: Er schafft das Ehrenamt weitgehend ab, denn nun haben ja alle die finanzielle Voraussetzungen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Dienstleistungen zu honorieren.

In der übrigen, arbeitsfreien, Zeit können sich die Menschen überlegen, was sie mit ihrer freien Zeit anfangen. Arbeit ist in Deutschland genug da, und es wird eine Menge Einsatzmöglichkeiten für verdienstvolle Politiker geben, die zum Beispiel schon nach kurzer Zeit aus den Parlamenten ausgeschieden sind und es nicht geschafft haben, für ihre Zukunft zu sorgen.


„Wer schaffen will, muß fröhlich sein.” Theodor Fontane (1819-98), dt. Erzähler